VDK Agentur Martin Haag
78194 Immendingen
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Taxi Rechtsschutz Privat- Bereich
- Schadenersatz- Rechtsschutz
wenn Sie gegen einen Anderen auf Schadenersatz klagen müssen
Beispiel 1 »»
- Arbeits- Rechtsschutz
für Auseinandersetzungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis
Beispiel 2 »»
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnisse, wie z.B. Verträgen (Kauf- Reparatur- Werk- Finanzierungsverträge). Oder Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen.
Beispiel 3 »»
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
wenn Sie sich wegen Ihrer Steuern oder laufende Abgaben mit dem Finanz- oder Verwaltungsbehörden bzw. –gerichten streiten müssen.
Beispiel 4 »»
- Sozialgerichts- Rechtsschutz
für Auseinandersetzungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten mit Sozialversicherungsträgern.
Beispiel 5 »»
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
wenn Sie sich in einem Disziplinarverfahren zur Wehr setzen müssen oder wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Standesvorschriften einen Verteidiger benötigen.
Beispiel 6 »»
- Straf- Rechtsschutz
wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, Sie hätten eine fahrlässige Straftat begangen
Beispiel 7 »»
- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Sie hätten eine Ordnungswidrigkeit begangen
Beispiel 8 »»
- Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht
für eine Beratung durch einen in Deutschland zugelassen Rechtsanwalt oder Notar, wenn es um Familien-, Lebenspartners- oder Erbrechts Angelegenheit geht. Voraussetzung ist, daß sich Ihre persönliche Rechtslage geändert hat.
Beispiel 9 »»
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
wenn Sie oder ein Familienmitglied Opfer einer Gewaltstraftat geworden sind und Sie als Nebenkläger gemeinsam mit dem Staatsanwalt für eine Verurteilung des Täters sorgen wollen.
Beispiel 10 »»
Wer ist versichert?
Sie und Ihre Familie im Privatleben und im Berufsleben als Nichtselbständige.
Schadenersatz- Rechtsschutz:
Durch ein umstürzendes Baugerüst werden Sie am Kopf verletzt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig.
Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.
Arbeits- Rechtsschutz:
Ihr Lebens- oder Ehepartner verliert seine Arbeitsstelle bei einer fremden Firma. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderung. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.
Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht:
Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, daß wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten wurden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.
Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten:
Das Finanzamt erkennt die von Ihnen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemachte Beiträge nicht an. Sie müssen nach erfolglosem Widerspruch vor dem Finanzgericht klagen.
Sozialgerichts- Rechtsschutz:
Die Folgen eines Betriebsunfalles verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Sie müssen schließlich vor dem Sozialgericht klagen.
Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz:
Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebens- oder Ehepartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar- Verfahren eingeleitet. Es wird notwendig, sich mit Unterstützung eines Anwaltes gegen Vorwürfe des Dienstherrn zu verteidigen.
Straf- Rechtsschutz:
Sie sollen mit Ihrem Fahrrad einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem 2 Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz:
Sie werden angezeigt, weil Sie angeblich Ihren Hausmüll wiederholt „wild“ entsorgt hätten. Es droht ein saftiges Bußgeld. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.
Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.
Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten:
Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefaßt werden. Sie haben allerdings den Eindruck, das die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung oder Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozeß als Nebenkläger an.